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Bundesumweltministerin Svenja Schulze legt Gesetzentwurf vor.

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Neue Gesetzesvorlage zum saisonalen Verbot von Outdoor Skytrackern
Bundesumweltministerium, Berlin

Wie gestern bekannt wurde, hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze einen Entwurf für ein Insektenschutzgesetz vorgestellt, in dem ein saisonales Verbot von Skytrackern im Aussenbereich vorgesehen ist. Das Verbot soll zu den Hauptzeiten des Vogelzugs im Frühjahr und Herbst gelten, nämlich von 1. Februar bis 30. Mai und von 15. Juli bis 15. Dezember von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang.

Auch in der Architekturbeleuchtung sollen Insekten und Pflanzen in Zukunft besser geschützt werden. In Naturschutzgebieten sollen in unbebauten Bereichen nur noch ausnahmsweise neue Straßenlaternen, Wegbeleuchtungen und leuchtende Werbetafeln aufgestellt werden dürfen. Neue Lichtquellen sowie die Aussenbeleuchtung von Gebäuden unterliegen dann einer Verordnung, die das Umweltministerium bis spätestens Ende 2022 vorlegen soll.

Der VLLV begrüßt diese Entwicklung zur Vermeidung der Lichtverschmutzung im Bereich der stationären Beleuchtung grundsätzlich. Wir werden an dem Thema dranbleiben und intensiv recherchieren, was das in Zukunft für unsere Arbeit mit temporären Installationen bedeutet.


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